Die 11.012 Kommunen (Städte und Gemeinden) in Deutschland sind für die Einrichtung und Unterhaltung einer Feuerwehr zuständig. Die Vorhaltung gehört somit zu den kommunalen Pflichtaufgaben.
Grundlage ist jeweils das entsprechende Feuerwehrgesetz der Bundesländer. Die formulierten Anforderungen an die Feuerwehrgestaltung unterscheiden sich darin. Häufig wird eine „den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr“ gefordert.
Nahezu alle Kommunen in Deutschland halten eine eigene Feuerwehr vor. Dennoch gibt es auch Einzelfälle, in denen über eine vertragliche Gestaltung die Aufgabe auf eine Nachbarkommune übertragen worden ist.