40 Stunden Fortbildung (mindestens) soll jeder Feuerwehrangehörige pro Jahr besuchen. Das fordert die Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 2 (Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren).
Dort heißt es im Abschnitt 1.10:
Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen.
Feuerwehrdienstvorschrift 2
Die angegeben Fortbildungsstunden beziehen sich auf Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten Dauer.