3 Einsatzkräfte bilden einen „Selbstständigen Trupp“ und sind damit nach FwDV 3 die kleinste taktische Einheit, die eigenständig eingesetzt werden kann.
Neben dem „Selbstständigen Trupp“ definiert die FwDV 3 außerdem die Staffel, die Gruppe und den Zug (6, 9 bzw. 22 Einsatzkräfte).