Der Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes hat eine Fachempfehlung zur Löschwasserversorgung veröffentlicht. Das Dokument mit dem Titel „Löschwasserversorgung aus Hydranten in öffentlichen Verkehrsflächen“ definiert Anforderungen an den Grundschutz im Brandschutz für Wohngebiete, Gewerbegebiete, Mischgebiete und Industriegebiete ohne erhöhtes Sach- oder Personenrisiko.
Das Papier ersetzt die „Informationen zur Löschwasserversorgung“ der AGBF bund 2009-3.
In dem Dokument werden grundlegende Anforderungen aus Sicht der Feuerwehren beschrieben, beispielsweise:
- Hydranten sind so anzuordnen, dass sie die Wasserentnahme leicht ermöglichen.
- Die Löschwasserversorgung für den ersten Löschangriff zur Brandbekämpfung und zur Rettung von Personen muss in einer Entfernung von 75 m Lauflinie bis zum Zugang des Grundstücks von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichergestellt sein.
- Die Abstände von Hydranten auf Leitungen in Ortsnetzen, die auch der Löschwasserversorgung (Grundschutz) dienen, dürfen 150 m nicht übersteigen. Größere Abstände von Hydranten bedürfen der Kompensation durch andere geeignete Löschwasserentnahmestellen.
- Der Löschwasserbedarf für den Grundschutz ist bei niedriger, in der Regel freistehender Bebauung (bis 3 Vollgeschosse) mit 800 l/min (48 m3/h) und bei sonstiger Bebauung mit mindestens 1.600 l/min (96 m3/h) und für eine Dauer von mindestens 2 h zu bemessen.
Der Deutsche Feuerwehrverband schreibt in einer Pressemeldung:
„Anforderungen an Löschwasserversorgung definiert
Neue Fachempfehlung von DFV und AGBF-Bund klärt Unsicherheiten
„In der Vergangenheit hat es sowohl bei der Planung von Gebäuden als auch in örtlich vorgefundenen Situationen immer wieder Fragen bezüglich der Versorgung mit Löschwasser gegeben. Gerade auch in Verbindung mit dem Trinkwasserschutz gab es oft Unsicherheiten“, berichtet Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Nun liegt die neue Fachempfehlung „Löschwasserversorgung aus Hydranten in öffentlichen Verkehrsflächen“ vor. „Die aktuelle Publikation kann jetzt helfen, die Unsicherheiten diese mit fachlich fundierten Aussagen untermauert zu klären“, so der für den Vorbeugenden Brandschutz zuständige Vizepräsident.
Das Dokument wurde durch den Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF-Bund) und des Deutschen Feuerwehrverbandes erstellt. Es erfolgte eine enge Abstimmung mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches. Die Fachempfehlung definiert die Anforderungen an die Löschwasserversorgung aus Sicht der Feuerwehren. Sie bezieht sich hierbei nur auf den Grundschutz im Brandschutz für Wohngebiete, Gewerbegebiete, Mischgebiete und Industriegebiete ohne erhöhtes Sach- oder Personenrisiko.
Quelle: Deutscher Feuerwehrverband