Das Land Brandenburg möchte ehrenamtliches Engagement im Brand- und Katastrophenschutz stärker würdigen.
Dazu sollen zum einen sogenannte Jubiläumsprämien in Höhe von 500 Euro
bei einer aktiven ehrenamtlichen Dienstzeit von zehn, 20, 30, 40 und 50 Jahren finanziert werden. Zum anderen soll ein Zuschuss zum Aufwandersatz eingerichtet, der 200 Euro pro Jahr betragen soll.
Dadurch soll die Wichtigkeit des Ehrenamtes betont werden: „Ohne das freiwillige Engagement der Brandenburgerinnen und Brandenburger würde der Brand- und Katastrophenschutz in unserem Land nicht
funktionieren. Ohne den tausendfachen Einsatz in den Freiwilligen Feuerwehren, in den Einrichtungen des Katastrophenschutzes und beim Technischen Hilfswerk wäre unser Land nicht so gut vor Bränden und Katastrophen geschützt.“ Quelle: Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg
Das Innenministerium veröffentliche dazu folgende Pressemitteilung:
„Neues Prämien- und Ehrenzeichengesetz:
„Starkes Signal für ehrenamtliches Engagement“
Die Landesregierung bringt Prämien für langjähriges Engagement von Einsatzkräften auf den Weg. Das Kabinett stimmte heute dem Entwurf über das neue Prämien- und Ehrenzeichengesetz zu. Innenminister Karl-Heinz Schröter: „Ohne das freiwillige Engagement der Brandenburgerinnen und Brandenburger würde der Brand- und Katastrophenschutz in unserem Land nicht funktionieren. Ohne den tausendfachen Einsatz in den Freiwilligen Feuerwehren, in den Einrichtungen des Katastrophenschutzes und beim Technischen Hilfswerk wäre unser Land nicht so gut vor Bränden und Katastrophen geschützt.“ Der Entwurf wird nun dem Landtag zu weiteren Beratungen zugeleitet.
Schröter verwies in diesem Zusammenhang auf die Waldbrandeinsätze im vergangenen Sommer. „Mit dem neuen Prämien- und Ehrenzeichengesetz setzt das Land ein starkes Signal für das ehrenamtliche Engagement bei Feuerwehren, im Katastrophenschutz und beim Technischen Hilfswerk.“
Der Gesetzentwurf regelt erstmals die Gewährung von Jubiläumsprämien und von pauschaliertem Aufwandsersatz im Brand- und Katastrophenschutz. Zum einen soll es Jubiläumsprämien in Höhe von jeweils 500 Euro bei einer aktiven ehrenamtlichen Dienstzeit von zehn, 20, 30, 40 und 50 Jahren bei den Freiwilligen Feuerwehren und in den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des THW geben. Zum anderen wird eine rechtliche Grundlage für die Zahlung eines Zuschusses zum Aufwandsersatz geschaffen. Dieser Zuschuss im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements soll jedes Jahr pauschal 200 Euro betragen.
Schröter weiter: „Geplant ist, dass das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar in Kraft tritt. In diesem Jahr gehen wir dabei von Gesamtausgaben von fast 15 Millionen Euro aus, im kommenden Jahr von fast 11 Millionen Euro. Wir nehmen also durchaus eine Menge Geld in die Hand. Dabei ist mir bewusst: Geld kann das großartige Engagement für unsere Gesellschaft, den unermüdlichen ehrenamtlichen Einsatz für unser Land gar nicht aufwiegen. Wir wollen vielmehr eine symbolische Anerkennung aussprechen und das ehrenamtliche Engagement im Brand- und Katastrophenschutz stärken.“ Eingebettet sind die Regelungen zu den Jubiläumsprämien und der Aufwandsersatz im neuen Prämien- und Ehrenzeichengesetz. Das Gesetz fasst die Regelungen aus dem Feuerwehrmedaillengesetz und dem Ehrenzeichengesetz zusammen. So können übersichtliche, einheitliche Regelungen für die Würdigung ehrenamtlicher Dienste in den Freiwilligen Feuerwehren und in den Hilfsorganisationen geschaffen werden. Das neue Gesetz regelt auch die Verleihung der Medaille für treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen des Landes Brandenburg.
Im Brand- und Katastrophenschutz in Brandenburg wurden mit Stand Ende 2017 mehr als 38.000 Männer und Frauen bei den freiwilligen Feuerwehren gezählt, fast 2.400 aktive Helfer waren im behördlichen Katastrophenschutz (Hilfsorganisationen) tätig.
Quelle: Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg