112 Feuerwehr-Fakten: Folge 020
40 Stunden Fortbildung (mindestens) soll jeder Feuerwehrangehörige pro Jahr besuchen. Das fordert die Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 2 (Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren). Dort heißt es im Abschnitt 1.10: Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort …