Die Coronavirus-Pandemie schränkt derzeit mehr und mehr lange etablierte Abläufe ein. Bereits in der vergangenen Woche wurden die Anforderungen an Belastungsübungen für Atemschutzgeräteträger teilweise ausgesetzt.
Nun werden durch die Unfallkasse NRW weitere Handlungsspielräume geschaffen. Gemäß des Feuerwehrreport 05/2020 vom 24.03.2020 kann unter definierten Voraussetzungen eine Überschreitung der Untersuchungsfrist nach G26 für Atemschutzgeräteträger toleriert werden.
Folgende Anforderungen sind dafür definiert:
- die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr hat keine Zweifel an der gesundheitlichen Eignung der oder des Angehörigen der Einsatzabteilung,
- eine Eignung muss bei der letzten Untersuchung festgestellt worden sein,
- die Atemschutzausbildung muss erfolgreich absolviert worden sein,
- über den Einsatz der Atemschutzgeräteträgerin oder des Atemschutzgeräteträgers ist eigenverantwortlich in Absprache mit der jeweiligen Führungskraft zu entscheiden,
- die Untersuchung darf nur pandemiebedingt ausfallen.
Ebenfalls wird vorausgesetzt, dass die Frist der Untersuchung in der aktuellen Pandemiephase erreicht wird und nicht schon länger fällig ist.
Diese Regelungen sind befristet bis zum 31.05.2020.