Datenschutzprobleme durch moderne Fahrzeugtechnologien?

Darf ein Einsatzfahrzeug der Zukunft wissen, an welcher Einsatzstelle es steht?

Diese doch recht komische Frage stellt sich bereits der Polizei in Basel. Die Kantonspolizei Basel-Stadt stellte dort im Dezember ihren neuen Einsatzwagen vor, einen Tesla X 100D. Das Elektro-Fahrzeug ist das erste von sieben solcher Autos, die die Polizei 2019 in Dienst stellen wird.

Doch nun berichtet 20min.ch, dass es Fragezeichen hinsichtlich des Datenschutzes gibt.

Konkret geht es um einige Funktionen des Tesla und der Frage, ob die dadurch gewonnenen Daten an den Fahrzeughersteller gesendet werden. Zum Beispiel nehmen Mikrofone alle Gesprächsinhalte, also auch Funksprüche, im Fahrzeuginneren wahr. Eigentlich sind die Mikrofone zur Sprachsteuerung benötigt.

Ein anderes Thema sind die Standortdaten des Fahrzeugs.

Tesla stellt dazu fest, dass die Daten nicht gespeichert würden. Eine komplette Trennung der Datenkommunikation zwischen Hersteller und Fahrzeug ist gemäß der AGB nicht möglich.

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement teilt dazu in einer Pressemitteilung mit:

„Die ersten neuen Alarmpikett-Fahrzeuge der Kantonspolizei Basel-Stadt – die Tesla X 100D – werden wie vorgesehen und kommuniziert im Frühling auf den Basler Strassen im Einsatz sein. Die in der heutigen Ausgabe der «bz Basel» thematisierte Lösung offener datenschutzrechtlicher Fragen beeinflusst den Zeitplan nicht.

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt und der kantonale Datenschutzbeauftragte stehen in einem engen und guten Austausch. Sie sind zuversichtlich, dass sich die noch offenen Fragen rund um den Datenschutz bis zum geplanten Einsatz regeln lassen. Aufgrund des Pioniercharakters dieser Fahrzeugbeschaffung, die beispielhaft für das «Internet der Dinge» (Alltagsgegenstände als Teil des Internets) steht, werden sie sodann generell klären, wie künftig mit solchen Beschaffungen umzugehen ist. Unabhängig von der Marke und vom Hersteller haben Fahrzeugbeschaffungen zunehmend den Charakter von Beschaffungen im Informatik-Bereich, was eine Überprüfung und allfällige Anpassung der Abläufe notwendig macht.“

Quelle: Justiz- und Sicherheitsdepartement

Das Thema könnte uns zukünftig auch in Deutschland noch beschäftigen. Kennt ihr weitere Beispiele?

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