Drohnen im Feuerwehreinsatz bekommen einen immer größeren Stellenwert.
Viele Feuerwehren haben in der jüngeren Vergangenheit Fluggeräte beschafft, um sich zum Beispiel an großen Einsatzstellen einen besseren Überblick zu verschaffen. Häufig können die Geräte beispielsweise Videobilder an einen ELW oder an andere Führungsstellen übertragen.
Ausbildung bei der Freiwilligen Feuerwehr
Die grundsätzlichen Anforderungen an den Einsatz einer Drohne soll nun ein neues Empfehlungspapier definieren.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) veröffentlichte zu dem Thema eine separate Internetseite mit dem Dokument und weiteren Informationen: http://www.bbk.bund.de/drohnen
Der Deutsche Feuerwehrverband stellt das Dokument wie folgt vor:
„Muster-Dienstvorschrift für Drohneneinsatz online
DFV initiierte Erarbeitung einheitlicher Hilfestellungen für Umsetzung vor Ort
Die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ war im März 2017 durch den Bundesrat beschlossen worden. Feuerwehren sowie weitere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) waren von der Erlaubnispflicht für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen ausdrücklich ausgenommen worden, sofern der Einsatz in Zusammenhang mit Not- und Unglücksfällen und Katastrophen stattfindet. „Wir haben die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen begleitet. Durch unsere Initiative und mit unserer Beteiligung wurde seitdem daran gearbeitet, einheitliche Hilfestellungen für die Feuerwehren vor Ort bei der Umsetzung der Verordnung zu geben. Ich freue mich über den erfolgreichen Abschluss“, begrüßt Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), die nun unter Federführung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mit Vertretern der Feuerwehr und aller Hilfsorganisationen erarbeitete Muster-Dienstvorschrift. Die heute auf der BBK-Seite www.bbk.bund.de/drohnen veröffentlichten „Empfehlungen für die Gemeinsamen Regelungen zum Einsatz von Drohnen“ sollen den Anwendern Sicherheit im Drohnen-Einsatz geben.
DFV-Vizepräsident Karl-Heinz Knorr erläutert die fachlichen Hintergründe für die Empfehlungen: „Erstens ist auch den BOS nicht alles erlaubt und zweitens sind Drohnen Luftfahrzeuge, von denen bei falscher Verwendung auch erhebliche Gefahren ausgehen können.“ So setzt die Muster-DV bei der Ausbildung der Drohnensteuerer an, in der Luftrecht, Meteorologie, Flugbetrieb und Navigation geschult werden, vor allem aber auch zahlreiche Übungsflüge durchgeführt werden. Den Anwendern werden Muster zur Risikobewertung und Risikominimierung ebenso an die Hand gegeben wie Checklisten, ein Betriebs- und Flugbuch und anschauliche Grafiken über die Gliederung des Luftraumes und die Verantwortungsbereiche.
„Sicherheit durch Standardisierung – dieses Prinzip aus der Luftfahrt zieht sich wie ein roter Faden durch diese Muster-Dienstverordnung, deren vornehmstes Ziel darin besteht, die erheblichen Vorteile von Drohnen für den Einsatz möglichst sicher und effektiv nutzen zu können“, erklärt Knorr. Daher enthält das Dokument auch Empfehlungen für die Integration des „taktischen Einsatzabschnitts Drohnen“ in die jeweiligen Führungsstrukturen an den Einsatzstellen der BOS.
„Wie begrüßen sehr, dass sich ein Arbeitskreis der Innenministerkonferenz im September 2019 mit dieser Thematik befassen und voraussichtlich den zuständigen Bundesländern die verbindliche Einführung dieser Regeln empfehlen wird“, resümieren Ziebs und Knorr.“
Quelle: Deutscher Feuerwehrverband
Das BBK veröffentlichte dazu folgende Informationen:
„Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat erstmals gemeinsam mit über 50 Expertinnen und Experten aus den Hilfsorganisationen, Feuerwehren, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk sowie Fachleuten aus der Luftfahrt Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz erarbeitet.
„Drohnen können im Bevölkerungsschutz viele gute Dienste leisten. Ich bin davon überzeugt, dass durch die Anwendung der erarbeiteten Regelungen Drohneneinsätze in Unglücks- und Krisenfällen sicherer und deutlich effektiver werden. Dies gilt insbesondere für Großschadenslagen, wenn mehrere Teams im Einsatz sind. Diese Ziele hatten alle Beteiligten stets im Blick, obwohl es viele schwierige Fragestellungen gab“, betonte Christoph Unger, Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Der Mehrwert von Drohnen für den Bevölkerungsschutz zeigt sich insbesondere beim Einsatz in unzugänglichem oder gefährlichem Gelände sowie in unübersichtlichen Lagen. Mit Drohnen können die Einsätze besser koordiniert und das Risiko für die Einsatzkräfte reduziert werden. „Drohnen können beispielsweise bei der Erstellung eines Lagebildes, beim Auffinden von Menschen oder Tieren, etwa durch Wärmebild-Sensorik, sowie beim Transport von kleineren Gegenständen unterstützend wirken“, so Unger.
Die Gemeinsamen Regelungen wurden zu dem Zweck erarbeitet, organisationsübergreifend einheitliche Mindeststandards für Einsatzplanung, Betrieb, Aus- und Fortbildung, Übung sowie Risikomanagement zu definieren. Diese Aspekte dienen nicht zuletzt der Flugsicherheit.“
1 Gedanke zu „Drohnen im Feuerwehreinsatz: Muster-Dienstvorschrift regelt Grundsätze“