Ruhezeiten nach Einsätzen sind für nahezu alle Einsatzkräfte der Feuerwehr ein regelmäßiges Thema. Vor allem Einsätze zu Zeiten, an denen man normalerweise zu Hause im Bett liegt, belasten den Körper und bringen den gewohnten Schlafrhythmus aus dem Tritt.
Keine eindeutigen rechtlichen Grundlagen
Besonders nach fordernden Einsätzen brauchen viele Einsatzkräfte, zusätzlich zur Einsatzzeit, auch noch eine ganze Weile, um wieder Ruhe zu finden und einzuschlafen. Und der Gedanke an die immer näher kommende Weckzeit macht es noch schwieriger.
Häufig steht deshalb nach einem nächtlichen Einsatz die Frage im Raum, ob eine Freistellung von der Arbeit oder anderen Tätigkeit möglich ist. Aber auch für Einsätze tagsüber gibt es keine eindeutige rechtliche Grundlage für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr.
Manchmal werden die Anforderungen der allgemeinen Arbeitsgesetzgebung herangezogen. Dies wird in der Fachwelt jedoch sehr unterschiedlich bewertet.
Einzelne Rechtsgrundlagen auf Landesebene definieren Regelungen, die sich jedoch unterscheiden.
Fachempfehlung gibt Hinweise
Eine Fachempfehlung des Deutschen Feuerwehrverbands definiert Grundlagen für die Praxis. Basis für die Empfehlung ist der Ansatz nahezu aller Feuerwehrgesetze, dass Angehörigen der Feuerwehr durch ihre Tätigkeiten keine Nachteile entstehen dürfen. Ebenso relevant ist die Fürsorgepflicht der Feuerwehr gegenüber den ehrenamtlichen Einsatzkräften.
Ausbildung bei der Freiwilligen Feuerwehr
Die Anforderungen an Ruhezeiten sind in der Praxis von sehr spezifischen Faktoren abhängig. Die physischen und psychischen Belastungen eines Einsatzes treffen auf sehr unterschiedliche Leistungsfähigkeiten. Auch die Einsatzdauer sowie das berufliche Tätigkeitsfeld spielen eine Rolle.
Deshalb sieht sich die Fachempfehlung nur als eine Entscheidungshilfe.
Ruhezeiten nach nächtlichen Einsätzen
Ein Feuerwehreinsatz endet erst, wenn für Kräfte und Material die Einsatzbereitschaft wieder hergestellt wurde.
Für Einsätze während der Nachtstunden formuliert die Empfehlung:
Nach Einsätzen in den Nachtstunden (zwischen 22.00 und 6.00 Uhr) hat der Einsatzleiter zu gewährleisten, dass den Einsatzkräften so viel Zeit zur Erholung belassen wird, wie zur Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit erforderlich ist. Ein Anhaltspunkt für die Dauer der Ruhezeit sollte die Zeit der geopferten Nachtruhe sein.
Fachempfehlung Erholungs- bzw. Ruhezeiten für Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren nach Einsätzen, Deutscher Feuerwehrverband
Spezielle Einsatzbelastungen
Die Fachempfehlung definiert spezielle Einsatzbelastungen, welche besondere Anforderungen an die Ruhezeiten bedeuten.
So soll nach einem Einsatz unter Atemschutz berücksichtigt werden:
Zur Vermeidung von Überbelastungen darf ein Feuerwehrangehöriger max. zweimal pro Einsatztag für etwa 40 Minuten als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden. Danach sind mindestens zwei Stunden Ruhezeit zur Regeneration einzuhalten.
Fachempfehlung Erholungs- bzw. Ruhezeiten für Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren nach Einsätzen, Deutscher Feuerwehrverband
Für Einsätze in Chemikalienschutzanzügen sind die Anforderungen noch etwas höher.
Die Fachempfehlung ist auf der Webseite des Deutschen Feuerwehrverbands verfügbar.