Im deutschen Feuerwehrwesen werden an die Einsatzfahrzeuge spezielle Anforderungen gestellt. Die Fahrzeuge sollen so funktional wie möglich sein. Denn ihr Einsatzgebiet erstreckt sich über städtische Regionen, Wäldern, Heiden und Gebirge. Hier sie in einer Vielzahl unterschiedlicher Einsatzszenarien verwendet. Damit die Verwendung im überregionalen Zusammenspiel ebenfalls unmissverständlich und einfach bleibt, sind viele Einsatzfahrzeuge durch das Deutsche Institut für Normung genormt.
Und wenn die Anforderung für die Standardfahrzeuge zu hoch sein sollten: hier sind die Spezialisten für die Feuerwehr.
TSF – Tragkraftspritzenfahrzeug
Bei deutschen Feuerwehren kommt ein Feuerwehrfahrzeugtyp zum Einsatz, welcher in zwei Bauformen genormt ist und als Tragkraftspritzenfahrzeug oder kurz TSF bezeichnet wird. Namensgebend ist die abnehmbare Tragkraftspritze, auch Feuerlöschkreiselpumpe genannt. Eingesetzt wird das TSF zur Brandbekämpfung oder als einfache technische Hilfeleistung.
Die einfache Variante des TSF ist nach DIN 14530-16 genormt. Ein eigener Löschwassertank ist nicht vorhanden. Deshalb ist an der Einsatzstelle immer die erste Maßnahme der Mannschaft, eine Löschwasserversorgung herzustellen.
Bei der Weiterentwicklung des TSF, dem Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser oder TSF-W genannt, ist dies nicht der Fall. Denn das nach DIN 14530-17 genormte Fahrzeug ist mit einem Löschwassertank ausgerüstet, welcher mindestens 500 Liter fasst und per Schlauch an die Tragkraftspritze gekuppelt ist.
KLF – Kleinlöschfahrzeug
Die Kleinlöschfahrzeuge der deutschen Feuerwehren, auch KLF genannt, sind nach DIN 14530-24 genormt und hat ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 4,75 Tonnen.
Das KLF findet vor allem bei kleineren Feuerwehren Verwendung bei der Brandbekämpfung. Dabei ermöglichen die mitgeführten 500 Liter Löschwasser die selbständige Bekämpfung von kleinen Bränden, losgelöst von einer Löschwasserversorgung von außen.
LF – Löschgruppenfahrzeug
Als LF oder auch Löschgruppenfahrzeug werden deutsche Feuerwehrfahrzeuge verschiedener Größenordnungen bezeichnet. Bei der Darstellung der Fahrzeuge der Feuerwehr darf es natürlich nicht fehlen. Die Bezeichnung ist aus der Besatzung, welche mit einem Gruppenführer und acht Mannschaftsmitgliedern eine Gruppe bildet, abgeleitet.
Die vielfältigen Fahrzeuge wurden ursprünglich allein für die Brandbekämpfung hergestellt. Jedoch können inzwischen modernere Modelle fast das komplette Einsatzspektrum deutscher Feuerwehren bedienen. Denn neben der Brandbekämpfung bewältigen die Löschgruppenfahrzeuge ebenfalls den Transport des benötigten Personals.
Das LF 10 erfüllt DIN 14530-5 und ist im deutschen Feuerwehrwesen im Moment das kleinste genormte Löschgruppenfahrzeug. Eingesetzt wird dieses Fahrzeug oft für den Erstangriff bei der Brandbekämpfung, bis Verstärkung durch größere Einsatzfahrzeuge eintrifft.
Der größere Bruder LF 20 oder Löschgruppenfahrzeug 20, ist nach DIN 14530-11 genormt und wird vor allem von mittleren sowie größeren Feuerwehren genutzt. Bei diesen dient das LF 20 als selbständige Einheit, welche kleinere Aufgaben ausführt oder fungiert bei größeren Einsätzen als taktische Stütze eines Zuges. Die feuerwehrtechnische Ausstattung geht außerdem, weit über die des LF 10 hinaus.
HLF – Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug, kurz HLF, unterscheidet sich äußerlich kaum von einem Löschgruppenfahrzeug. Weitere Gemeinsamkeit sind die Typenbezeichnung deutscher Feuerwehrfahrzeuge und die Auslegung der Besatzung als Gruppe. Markantester Unterschied im Vergleich zum Löschgruppenfahrzeug, ist die umfangreichere Ausrüstung für Aufgaben im Bereich der technischen Hilfeleistung.
Im deutschen Feuerwehrwesen gelten Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge als das vielseitigste Fahrzeug. Die Entwicklung des HLF ist die Konsequenz aus der Erkenntnis von Feuerwehren, die sich aus der zunehmenden Verschiebung des Einsatzspektrums von Brandbekämpfung nach technischer Hilfeleistung ergibt. In der Folge wurden Löschgruppenfahrzeuge immer häufiger mit zusätzlicher Ausrüstung zur Unfallhilfe versehen.
Damit waren die HLF schon vor ihrer Normung das vielfältigste Gerät der Feuerwehr, welches in allen denkbaren Szenarien wie Gefahrguteinsätzen, Verkehrsunfällen und selbstverständlich auch bei Brandbekämpfungseinsätzen nutzbar ist.
Dabei ist HFL 10 die kompaktere Ausführung dieser Fahrzeuggattung und nach DIN 14530-26 genormt. Die größere Ausführung, der HFL 20, ist genormt nach DIN 14530-30.
LF 20 KatS – Löschgruppenfahrzeug 20 Katastrophenschutz
Beim Löschgruppenfahrzeug 20 für den Katastrophenschutz wird die Kurzbezeichnung LF 20 KatS verwendet. Im Großen und Ganzen orientiert sich die Beladung am LF 10. Darüber hinaus führt der LF 20 KatS eine umfangreichere Beleuchtungsausstattung, eine Motorsäge, Tauchpumpe, zwei Fluchthauben, ein Atemschutzüberwachungssystem, vier Pressluftatmer sowie ein 5 kVA-Stromerzeuger mit sich.
Außerdem sind die LF 20 KatS im Unterschied zum LF 10 mit einer speziellen Katastrophenschutz Zusatzbeladung ausgestattet, welche durch neun Atemschutz-Kombinationsfilter, vier ölbeständigen Wathosen, zwei Feuerpatschen, einem 5000 Liter fassenden Faltbehälter für Löschwasser, einer Tragkraftspritze und insgesamt 30 B-Schläuchen mit je 20 Meter Länge ergänzt wird.
Damit der LF 20 KatS die DIN 14530-8 erfüllt, muss das Fahrzeug über einen Allradantrieb verfügen und darf das Gesamtgewicht von 16 Tonnen nicht überschreiten.
TLF – Tanklöschfahrzeug
Wird bei der deutschen Feuerwehr die Typbezeichnung TLF verwendet, ist damit eine Tanklöschfahrzeug gemeint. Ein TLF zeichnet aus, dass es bei der ersten Brandbekämpfung während eines bestimmten Zeitraums ohne die Wasserversorgung durch externe Hilfsmittel wie zum Beispiel Löschwasserentnahmestellen oder Hydranten auskommt. Möglich machen dies eine fest eingebaute Feuerlöschpumpe und ein großer Löschwasserbehälter. Aus diesem Grund werden diese Fahrzeuge mehrheitlich für die Menschenrettung und Brandbekämpfung ausgerüstet und konzipiert. Die Baugrößen TLF 2000 nach DIN 14530-18, TLF 3000 nach DIN 14530-22 und TLF 4000 nach DIN 14530-21 unterscheiden sich in ihrer Tankgröße, Besatzung und Pumpleistung.
Die fest eingebaute Pumpe, welche an dem großen Wassertank angeschlossen ist, ermöglicht es den Tanklöschfahrzeugen bei Brandeinsätzen zügig für einen ersten Löschangriff parat zu stehen. Ist die Löschwasserversorgung über externe Löschwasserentnahmestellen oder dem öffentlichen Hydrantennetz sichergestellt, agieren sie als Unterstützung bei der Förderung des Löschwassers.
Steht keine Löschwasserentnahmestelle zur Verfügung, lassen sich Tanklöschfahrzeuge im Pendelverkehr einsetzen, um bei Waldbränden oder Einsätzen auf Autobahnen die Löschwasserversorgung zu gewährleisten. Außerdem können diese Fahrzeuge für den Trinkwassertransport eingesetzt werden, was sie vor allem für den Katastrophenschutz interessant macht.
DLK – Drehleiter mit Korb
Das häufigste Hubrettungsfahrzeug deutscher Feuerwehren ist die Drehleiter, kurz DL oder mit Korb DLK. Das markante Feuerwehrfahrzeug wird wesentlich häufiger eingesetzt als der Teleskopmast. Inzwischen werden zumeist Drehleitern genutzt, welche über einen am Leitersatz eingehängten oder fest montierten Korb, verfügen.
Die Drehleiter setzt sich aus mechanisch ausfahrbaren ineinander liegenden Segmenten zusammen. Zur Befestigung am Fahrzeug dient ein um 360° drehbarer Drehkranz. Bedienen lässt sich die Drehleiter von einem Steuerstand aus, welcher sich neben der Leiter auf dem Drehkranz befindet. Zusätzlich bieten viele Modelle die Möglichkeit, vom Leiterkorb aus, die Drehleiter zu bedienen.
Für Drehleitern gelten seit 2006 gleich zwei Normen. Zum einen die DIN EN 14043, diese ist für vollautomatische Drehleitern bindend und zum anderem die DIN EN 14044 für die halbautomatischen Modelle.
TGM – Teleskopgelenkmast
Ein weiteres Hubrettungsfahrzeug der deutschen Feuerwehr ist das Teleskopmastfahrzeug. Das Teleskopmastfahrzeug fungiert als Hubarbeitsbühne und ist mit einem Hubrettungsausleger gemäß DIN EN 1777 ausgestattet. Ist den üblichen Abkürzungen eine Zahl nachgestellt, bezeichnet diese die Arbeitshöhe in Metern.
Müssen Menschen aus besonders heiklen Lagen befreit werden, welche mit Drehleitern schwer oder nicht erreichbar sind, kommen Teleskopmasten zum Einsatz. Ein weiterer Vorteil ist der größere Korb, mit dem sich übergewichtige Personen deutlich einfacher retten lassen, als dies mit einer Drehleiter möglich wäre. Außerdem schwankt ein Teleskopgelenkmast weniger stark im Vergleich zu einer ausgefahrenen Drehleiter, was Einsatzhöhen von über 100 Meter möglich macht.
Bei der Brandbekämpfung komme Teleskopmastfahrzeuge vor allem bei größeren Bränden zum Einsatz, wenn ein großer oder schwer zu erreichender Brandabschnitt von oben herab gezielt bekämpft werden soll.
WLF – Wechselladerfahrzeug
Das Wechselladerfahrzeug WLF vereint als Einsatzfahrzeug mehrere Aufgaben in einem Fahrzeug. Sie transportieren mittels austauschbarer Abrollbehälter feuerwehrtechnische Einsatzmittel. Über eine mit Fahrgestell verbundene Wechselladevorrichtung wird der jeweils benötigte Abrollbehälter vom WLF aufgenommen. Genormt ist das WLF nach DIN 14505. Außerdem sind die allgemeinen Anforderungen in der EN 1846-3 festgeschrieben.
RW – Rüstwagen
RW ist im deutschen Feuerwehrwesen die Abkürzung für Rüstwagen. Diese werden für technische Hilfeleistungen eingesetzt. Ausgerüstet mit einer Vielzahl an Spezialgeräten und Werkzeugen sind diese Fahrzeuge unter anderem dafür verantwortlich Menschen nach Unglücken aus ihren Notlagen zu befreien, umweltschädliche Substanzen zu neutralisieren und Einsatzstellen auszuleuchten. Da die Besatzung eines RW nur aus drei Leuten besteht, wird dieses Fahrzeug in den wenigsten Fällen allein eingesetzt. Darum werden die Rüstwagen meist von einem Rüst- oder Löschzug begleitet. Allgemein gültig bei deutschen Feuerwehren ist für den RW die DIN 14555-3.
GW – Gerätewagen
In Deutschland sind Gerätewagen spezielle Fahrzeug die von Hilfsorganisationen eingesetzt werden. Ihre Aufgabe ist es, ein umfangreiches Arsenal an Gerätschaften für die Aufgaben an der Einsatzstelle mitzuführen. Dabei handelt es sich oft um Geräte, welche spezielle Aufgaben bei der Ölschadensbekämpfung haben. Im Moment sind bei den Gerätewagen der Gerätewagen Gefahrgut mit DIN 14555-12,13,14 und der Gerätewagen Logistik mit der DIN 14555-21,22 genormt.
KdoW – Kommandowagen
Im deutschen Feuerwehrwesen steht die Typbezeichnung KdoW für Kommandowagen. Diese sind nach DIN 14507-5 genormt und dienen zum Transport von Führungskräften oder fungieren als deren Dienstwagen. Als eigenständiger Leitwagen wird der KdoW zur Koordination kleinerer Einsätze genutzt. Da es sich bei einem Kommandowagen häufig um einen PKW handelt, trifft er zu meist als erster an der Einsatzstelle ein. Das verschafft den Führungskräften die Möglichkeit sich vor dem Eintreffen von weiteren Rettungskräften einen ersten Überblick zu verschaffen.
ELW – Einsatzleitwagen
Die Führung und Koordination von taktischen Einheiten der Polizei, der Feuerwehr, des THW oder anderer Hilfskräfte übernimmt in Deutschland ein Einsatzleitwagen, kurz ELW. Aus diesem Grund ist so ein Fahrzeug bei den meisten Organisationen und Behörden, die sich mit Sicherheitsaufgaben beschäftigen im Einsatz. Die heutigen Typen sind seit 1999 für die Nutzung in Deutschland von DIN 14507-2 bis DIN 14507-5 genormt.
6 Gedanken zu „Fahrzeuge der Feuerwehr – der umfassende Überblick“