Feuerlöschsprays werden häufig als kleine Versionen des bekannten Feuerlöschers betrachtet. Alleine der Größenunterschied weckt schnell den Gedanken, dass die Löschleistung sicher nicht die gleiche sein kann wie beispielsweise eines 6 Liter-Schaumlöschers. Doch vor allem bei Fachleuten haben die handlichen Feuerlöschdosen keinen schlechten Ruf.
Bereits im Dezember 2018 wurde die Diskussion um Feuerlöschsprays lauter.
Nun haben vfdb (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes) sowie DFV (Deutscher Feuerwehrverband) ein neues Positionspapier veröffentlicht, in dem die Nutzung bzw. Anerkennung von Feuerlöschsprays empfohlen wird:
„Feuerlöschsprays entsprechen nach den Erfahrungen des Deutschen
Feuerwehr-Verbandes (DFV) und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen
Brandschutzes (vfdb) dem Stand der Technik und wurden über viele Jahre
erfolgreich in der Praxis erprobt. Der DFV als Dachverband der Freiwilligen-,
Berufs- und Werkfeuerwehren und die vfdb als Expertennetzwerk für Schutz,
Rettung und Sicherheit empfehlen deshalb in einem jetzt herausgegebenen
Positionspapier ihren Einsatz bei normaler Brandgefährdung in verschiedenen
Bereichen. Voraussetzung ist eine Löschleistung von mindestens zwei
Löschmitteleinheiten. Außerdem müssen die weiteren betrieblichen
Maßnahmen gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2.
gegeben sein.
Die beiden Verbände betonen, dass Löschsprays schnell verfügbar, sofort
einsetzbar und leicht und intuitiv bedienbar sind. Bei normaler Brandgefährdung
gemäß der ASR A2.2. werde damit die in den Betrieben notwendige
Brandsicherheit geboten. Auch können sie einen Beitrag zur Kostenreduzierung
liefern. Ein weiterer Vorteil: Auch ungeübte Personen haben bei der
Erstbrandbekämpfung erfahrungsgemäß keine Hemmungen oder
Schwierigkeiten beim Einsatz der Sprays. Die Bedienungseinrichtung sei ihnen
durch täglichen Gebrauch anderer Spraydosen bekannt.
Hervorgehoben wird in dem Positionspapier auch die Reduzierung der
Eingreifzeit. Die Bereitstellung von zertifizierten Feuerlöschsprays mit einem
geeigneten Löschmittel und mindestens zwei Löschmitteleinheiten könne in
zahlreichen Örtlichkeiten mit normaler Brandgefährdung zu einer sinnvollen
Verbesserung des Brandschutzes und einer Anrechnung auf die nach der ASR
A2.2. erforderliche Grundausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen führen.
Dabei handelt es sich um Büro- und Verwaltungsräume, Verkaufsräume,
Eingangs- und Empfangshallen, Gaststätten, Beherbergungsstätten, Spielhallen,
Schulen und Hochschulen, Kindertageseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen,
Wohneinrichtungen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder mit
Behinderung, Arztpraxen, Tageskliniken und bestimmte Bereiche von
Krankenhäusern wie zum Beispiel Intensivstationen und OP-Bereiche.“
Quelle: vfdb
Das Positionspapier ist auf der Homepage der vfdb zu finden.