Feuerwehrdienstvorschriften

Viele Tätigkeiten der deutschen Feuerwehren sind in den sogenannten Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV) organisiert. Dadurch sollen Standards für die Bearbeitung von Einsatzlagen definiert werden. Neben den Grundtätigkeiten sind zum Beispiel Anforderungen an die Ausbildung oder die taktischen Einheiten definiert.

Aktuell sind 10 Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV) in Deutschland eingeführt.

Die Dienstvorschriften werden durch die Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) nach Erstellung durch die Projektgruppe FwDV (besetzt mit Schulleitern der Landesfeuerwehrschulen und Gästen) verabschiedet. Die verpflichtende Einführung ist dann Aufgabe der einzelnen Bundesländer. Daher gibt es einzelne Unterschiede bei den gültigen Feuerwehrdienstvorschriften.

NummerBezeichnungStand
FwDV 1Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz –2006, ergänzt 2007
FwDV 2Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr2012
FwDV 3Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz2008
FwDV 7Atemschutz2005
FwDV8Tauchen2014
FwDV 10Die tragbaren Leitern1996
FwDV 100Führung und Leitung im Einsatz1999
FwDV 500Einheiten im ABC-Einsatz2012
FwDV 800Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz 2017
FwDV 810 Sprech- und Datenfunkverkehr 2018

Weitere Feuerwehrdienstvorschriften gibt es auf Länderebene, so gilt in Hamburg beispielsweise die FwDV 300: „Gesundheitliche Anforderungen“.

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