Viele Tätigkeiten der deutschen Feuerwehren sind in den sogenannten Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV) organisiert. Dadurch sollen Standards für die Bearbeitung von Einsatzlagen definiert werden. Neben den Grundtätigkeiten sind zum Beispiel Anforderungen an die Ausbildung oder die taktischen Einheiten definiert.
Aktuell sind 10 Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV) in Deutschland eingeführt.
Die Dienstvorschriften werden durch die Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) nach Erstellung durch die Projektgruppe FwDV (besetzt mit Schulleitern der Landesfeuerwehrschulen und Gästen) verabschiedet. Die verpflichtende Einführung ist dann Aufgabe der einzelnen Bundesländer. Daher gibt es einzelne Unterschiede bei den gültigen Feuerwehrdienstvorschriften.
Nummer | Bezeichnung | Stand |
FwDV 1 | Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz – | 2006, ergänzt 2007 |
FwDV 2 | Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr | 2012 |
FwDV 3 | Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz | 2008 |
FwDV 7 | Atemschutz | 2005 |
FwDV8 | Tauchen | 2014 |
FwDV 10 | Die tragbaren Leitern | 1996 |
FwDV 100 | Führung und Leitung im Einsatz | 1999 |
FwDV 500 | Einheiten im ABC-Einsatz | 2012 |
FwDV 800 | Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz | 2017 |
FwDV 810 | Sprech- und Datenfunkverkehr | 2018 |
Weitere Feuerwehrdienstvorschriften gibt es auf Länderebene, so gilt in Hamburg beispielsweise die FwDV 300: „Gesundheitliche Anforderungen“.
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