Feuerwehrhäuser sollen der Feuerwehr eine Unterkunft bieten. Dies bedeutet heute nicht mehr nur ein „Unterstellen von Fahrzeugen“, sondern auch eine sichere und zuverlässige Beherbergung von Funktionsräumen und ggf. Werkstätten.
Verantwortung für Feuerwehrhäuser
Feuerwehrhäuser sind definiert als bauliche Anlagen zur Unterbringung von Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstungen. Ergänzend sind Räumlichkeiten für das Personal sowie sanitäre Anlagen und Schulungsräume erforderlich.
Der Träger der Feuerwehr (also bei öffentlichen Feuerwehren die Kommune) ist als Unternehmerin bzw. Unternehmer für die sichere Gestaltung der baulichen und technischen Einrichtungen verantwortlich. Dazu müssen sowohl beim Neu- und Umbau von Feuerwehrhäusern, als auch für den Betrieb die erforderlichen baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen definiert und umgesetzt werden.
Zu den kommunalen Aufgaben gehört unter anderem eine regelmäßige Begehung der Feuerwehrhäuser, um Gefährdungen zu ermitteln und erforderliche Maßnahmen definieren zu können.
Vorschriften und Regelungen für Feuerwehrhäuser
Relevante Vorschriften und Regeln für den Bau und Betrieb von Feuerwehrhäusern sind unter anderem:
- UVV „Feuerwehren“ (DGUV Vorschrift 49)
- Bauordnungen der Länder
- DIN 14092-1 „Feuerwehrhäuser – Planungsgrundlagen“
- DIN 14092-3 „Feuerwehrhäuser – Feuerwehrturm“
- DIN 14092-7 „Feuerwehrhäuser – Werkstätten“
Nicht alle Anforderungen, die gemäß des heutigen Standes an Feuerwehrhäuser gestellt werden, müssen auch im Bestand umgesetzt werden. Früher errichtete Feuerwehrhäuser müssen nicht zwingend an die aktuelle Normung angepasst werden, wenn die Schutzziele der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ eingehalten werden können.
Wenn zum Beispiel in bestehenden Feuerwehrhäusern aufgrund fehlender oder nicht baulich getrennter Umkleideräume Einsatzkräfte im Alarmierungsfall um die Großfahrzeuge herumlaufen oder sich gar hinter oder neben ihnen umkleiden müssen, bestehen in der Regel konkrete Verletzungsgefahren. Diese müssen durch die Gemeinde abgestellt werden.
Grundlagen für eine Planung
Bei der Neuerrichtung von Feuerwehrhäusern wird von den Fachplanern bzw. Architekten in der Regel zunächst die Norm DIN 14092-1 herangezogen. Diese definiert die elementaren Grundlagen für eine Planung.
Elementar ist natürlich zunächst die Fragestellung, ob es um einen komplett neuen Standort geht, oder ob ein vorhandenes Feuerwehrhaus erweitert oder ertüchtigt werden soll. Daraus leiten sich grundsätzliche Rahmenbedingungen ab.
Beispielsweise ist es in der Praxis schwierig, alleine durch eine Erweiterung eines bestehenden Standortes, der vielleicht funktionale Mängel aufweist, alle heutigen Anforderungen an einen modernen Feuerwehrstandort umzusetzen. Dann gilt es zunächst zu definieren, welche Mindestanforderungen erfüllt werden sollen.
Sicherheit im Feuerwehrhaus
Feuerwehrhäuser sind als kritische Infrastrukturen zu werten. Ein Ausfall oder eine größere Beeinträchtigung kann erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit bedeuten. Daher bedürfen Feuerwehrhäuser und Feuerwachen eines besonderen inneren und äußeren Schutzes. Die Funktionsfähigkeit muss auch bei extremen Umweltbedingungen wie Hochwasser, Sturm, Erdbeben sowie extremen Schnee- und Regenfällen zuverlässig gewährleistet sein.
Schwarz-Weiß-Trennung
Die Thematik der schwarz-weiß-Trennung hat in der vergangenen Zeit deutlich mehr Gewicht erhalten. Nicht nur an der Einsatzstelle, sondern auch im Feuerwehrhaus gilt es, Kontaminationen soweit möglich zu vermeiden.
Vor allem die Schutzkleidung birgt die Gefahr einer Verschleppung von Gefahrstoffen. Die Norm sieht dafür eine Trennung zwischen schwarz-Bereich, also der Bereich, den man nach Rückkehr vom Einsatz in der Einsatzbekleidung betritt, und dem weiß-Bereich (Zutritt nur in sauberer Privat- oder Dienstbekleidung). Im Idealfall liegt dazwischen ein Kleiderabwurf für verdreckte Einsatzbekleidung.
Eine Realisierung im Bestand ist jedoch häufig sehr schwer umzusetzen. Doch auch schon einfache Maßnahmen können im Bestandsbau dafür sorgen, dass die Gefahr der Kontaminationsverschleppung reduziert wird.
So sollte die Einsatzkleidung möglichst in eigenen Spinden aufbewahrt werden, getrennt von der Privatkleidung. Die Umkleidebereiche sollten über eine hinreichende Belüftung verfügen. Und ein erster, einfacher, Schritt wäre es, die Sozialbereiche im Feuerwehrhaus, wie Schulungsraum, nicht mehr in Einsatzkleidung zu betreten. Doch auch das wird vielerorts noch der Standard sein.
Planungssoftware der Feuerwehr-Unfallkassen
Die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord, die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte und die Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg bieten ein gemeinsames Online-Tool zur Planung von Feuerwehrhäusern an. Unter https://www.feuerwehrhaus-onlineplanung.de/ können die funktionalen Anforderungen an ein Feuerwehrhaus eingegeben werden. Das Programm berücksichtigt die resultierenden Mindestgrößen, zum Beispiel für Umkleidebereiche, und ermittelt den gesamten Flächenbedarf.
Natürlich lässt sich damit nicht die gesamte Planung für einen Feuerwehrstandort darstellen, aber um erste Anhaltspunkte, vor allem für die interne oder politische Abstimmung zu sammeln, ist das Programm sehr hilfreich.
Titelbild: Feuerwehrhaus Heidelberg-Wieblingen, Urheber: FKarlein, Wikipedia, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Zeige Kommentare (1)
Hallo
Gelten Diese Vorschriften auch für DRK Kat-S Einheiten?
Welche Vorschriften gelten hier?