Im Rahmen der Brandschutzforschung ist am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) eine Untersuchung der Auswirkungen von Glassplittern und feinem Glasstaub im Kontext eines Verkehrsunfalls auf Unfallopfer und Retter untersucht worden.
Die Ergebnisse sind aus unserer Sicht nicht überraschen. Jedoch sind die festgestellten Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung wichtig und nochmals zu betonen.
Neben der allgemeinen Feuerwehrschutzausrüstung sind folgende Anforderungen definiert:
- partikelfiltrierende Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2
- Korbbrillen (der Schutz von Bügelbrillen und Gesichtsschutzschilden ist nicht ausreichend)
- Handschuhe mit geprüfter Schnittfestigkeit
- Beim Einsatz motorgetriebener Werkzeuge ggf. Gehörschutz
Interessanteste Erkenntnis ist wohl, dass nur Korbbrillen den ausreichenden Schutz bieten können, Bügelbrillen und Gesichtsvisiere nicht.
Wichtig: die Anforderungen gelten sowohl für den Patient und als auch für alle Retter im Gefährdungsbereich.
Darüber hinaus ist der Patient bei der Entfernung der Verglasung Patient abzudecken oder die Arbeitsstelle ist abzuschirmen.
Quelle: Untersuchung zur Gefährdungslage durch Glasstaub bei Einsätzen der technischen Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen von Dipl.-Ing. Jürgen Kunkelmann, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)