Die Begrifflichkeit „Gefahren der Einsatzstelle“ beschreibt die Einflüsse an Einsatzstellen, die sich schädlich auf Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst, THW und anderen Hilfsorganisationen auswirken können. Um sich gegen diese Gefahren schützen zu können, müssen sie zunächst erkannt werden.
Zur Beurteilung der Gefahren an einer Einsatzstelle hat sich die Merkregel 4A-1C-4E etabliert. Mittlerweile wird es teilweise auch erweitert zu 5A-1B-1C-5E.
Die Merkregel soll die Erkundung von Einsatzstellen das Vorhandensein der enthaltenen Gefahren unterstützen.
Unterstützung der Erkundung und Lagebewertung
Zur Lageeinschätzung werden die folgenden Gefahrenarten bewertet:
- Atemgifte,
- Ausbreitung
- Angstreaktion / Panik
- Atomare Gefahren / ionisierende Strahlung
- (Absturz)
- (Biologische Gefahren)
- Chemische Gefahren
- Explosion
- Erkrankung / Verletzung
- Elektrizität
- Einsturz
- (Ertrinken / Wassergefahren)
In Klammern sind die Gefahrenarten aufgeführt, die in der Ergänzung beinhaltet sind.
Es werden in der Regel nicht alle Gefahren gleichzeitig an einer Stelle relevant sein. Jedoch ist bei den meisten Einsätzen davon auszugehen, dass mehrere Gefahren zu berücksichtigen sind.
Gefahrenmatrix hilft bei der Beurteilung
Das Auftragen der einzelnen Gefahrenarten in der Gefahrenmatrix lässt eine Beurteilung zu, für wen die Gefahren relevant sind. So ist leicht nachvollziehbar, dass die Gefahr der Angstreaktion nicht direkt auf Sachwerte wirken wird.
Rot markiert sind direkte Gefahren. Die schraffierten Felder stellen eher indirekte Auswirkungen dar.
Seltener, aber immer wieder genutzt, ist die Erweiterung der Merkregel um ein V. Es ergänzt die Gefahr durch Verkehr.
Literatur:
Ulrich Cimolino: Gefahren der Einsatzstelle