Wie der Landesfeuerwehrverband Bayern berichtet, informiert das Landeskriminalamt Bayern die Feuerwehren über ein gezieltes Entwenden von hydraulischen Rettungsgeräten. Diese würden dann zur Öffnung von Geldautomaten benutzt.
Aus Sicht des Landeskriminalamtes könnte die Öffentlichkeitsarbeit, z. B. eine Meldung über eine Neubeschaffung von Rettungsgerät, das Vorgehen der Täter erleichtern:
„Derzeit kommt es auch in Bayern immer wieder zu Sprengungen von Geldausgabeautomaten (GAA) durch gut organisierte Tätergruppen.
Es kann aktuell nicht ausgeschlossen werden, dass die Täter im Vorfeld von Geldautomatenaufbrüchen gezielt bei Feuerwehren schweres Rettungsgerät (Spreizer, Scheren) entwenden. Diese, vor allem akkubetriebenen Geräte, werden dann zur endgültigen Öffnung des Automaten verwendet.
Nach derzeitiger Sachlage kann, aufgrund zeitlicher und örtlicher Begebenheiten, bei einem Vorfall auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Täter über die Anschaffung eines akkubetriebenen Hydraulikspreizers aus der Facebook-Veröffentlichung einer Feuerwehr erfahren haben.
Nachdem akkubetriebene Hydraulikspreizer offenbar noch nicht zur Standardausrüstung jeder Feuerwehr gehören, sollte den Tätern die Suche nach diesem Spezialgerät zumindest nicht erleichtert werden. Wir möchten Sie daher bitten, gerade hier ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Internet zu überdenken und speziell auf öffentlichkeitswirksame Berichte über Neuanschaffungen dieser oder ähnlicher Geräte zu verzichten.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie ferner darauf hinweisen, die vorhandene Sicherungstechnik zu nutzen, d.h. Fenster und Türen zu schließen und soweit möglich auch abzusperren.
Die Erfahrung hat gezeigt, „Licht schreckt ab“. Eine mit Bewegungsmeldern gesteuerte Außenbeleuchtung erhöht das Entdeckungsrisiko für Täter. Lampen und Bewegungsmelder sollten außerhalb des leicht erreichbaren Handbereichs angeordnet werden.
Für weitere Informationen zum Thema Einbruchschutz steht Ihnen das Bayerische Landeskriminalamt Sachgebiet Prävention oder Ihre örtliche Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle gerne zur Verfügung.
Quelle: Bayerisches Landeskriminalamt“
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