Zwei Jahre und vier Monate ist der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz nun her. Damals wurden viele Einsatzkräfte, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, der Polizei und anderen Organisationen, mit belastenden Situationen und Bildern konfrontiert.
Wie der rbb berichtet, haben 112 Feuerwehrleute und Polizisten nach dem Anschlag wegen der psychischen Belastung eine Dienstunfallanzeige gestellt.
Diese wurden bislang jedoch nur bei zwei Feuerwehrleuten und 14 Polizisten als Dienstunfall anerkannt. 55 Anzeigen wurden bereits abgelehnt, der Rest ist bisher noch nicht entschieden.
Der rbb berichtet dazu in einem Video.
Ein Dienstunfall ist in Berlin wie folgt definiert:
Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist.
Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Berlin
(Landesbeamtenversorgungsgesetz – LBeamtVG) § 31 (1)
Und für die Anerkennung einer Erkrankung ist dann noch der folgende Absatz relevant:
Erkrankt ein Beamter, der nach der Art seiner dienstlichen Verrichtung der Gefahr der Erkrankung an bestimmten Krankheiten besonders ausgesetzt ist, an einer solchen Krankheit, so gilt dies als Dienstunfall, es sei denn, daß der Beamte sich die Krankheit außerhalb des Dienstes zugezogen hat
Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Berlin
(Landesbeamtenversorgungsgesetz – LBeamtVG) § 31 (3)