Die Feuerwehrdienstvorschrift 810 (FwDV/DV 810) definiert die Anwendung des Sprech- und Datenfunks im Feuerwehrdienst. Diese Dienstvorschrift (Stand September 2018) wurde vom Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV) auf der 44. Sitzung am 13. und 14.03.2019 in Saarlouis genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen.
Nordrhein-Westfalen hat nun per Erlass vom 21.05.2019 (Runderlass des Ministeriums des Innern 33-52.06.04) die FwDV 810 eingeführt.
Die Dienstvorschrift richtet sich nicht nur an Feuerwehren, sondern allgemein an „die Behörden und Organisationen der allgemeinen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz)“. Nur die Polizei ist ausgenommen, da diese über eine eigene Dienstvorschrift verfügt.
Die FwDV 810 regelt die Kommunikation sowie den geordneten und ressourcenschonenden Ablauf im Digitalfunk der BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben). Aufgrund der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abschließend eingeführten technischen Möglichkeiten des TETRA-Funks gibt die Dienstvorschrift direkt den Hinweis, dass noch keine vollständigen Regelungen enthalten sein müssen.
Doch auch der analoge Sprechfunk ist noch, wenn auch nur als recht kleiner Part, enthalten.
Die Dienstvorschrift ist auf der Seite des Instituts der Feuerwehr verfügbar.
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