Vermutlich hat es jeder Autofahrer schon erlebt: Man ist unterwegs und plötzlich nähert sich von hinten ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn. Jeder sollte wissen, was er nun zu tun hat: Geschwindigkeit verringern, sich äußerst rechts halten, und, wenn möglich, das eigene Fahrzeug auf den Seitenstreifen, eine Bushaltestelle, oder eine Einmündung lenken. Kennt man doch als Autofahrer und hat man ja schließlich im Fahrschulunterricht gelernt.
„Die Bedeutung eines quergestellten Einsatzfahrzeuges mit eingeschaltetem blauem Blinklicht scheint aber vielen Fahrzeugführern nicht bewusst zu sein“, weiß Polizeioberkommissar Michael Peters, Motorradfahrer beim Verkehrsdienst der Kreis Klever Polizei, aus Erfahrung. Die Wissenslücke zeigte sich vor wenigen Tagen (Montag, 22. Juli 2019) wieder bei dem schweren Verkehrsunfall auf der Uedemer Straße in Weeze. Wegen des Unfalls mit sechs Verletzten musste die Strecke für einige Zeit voll gesperrt werden.
Unfallstellen werden gesperrt, damit Rettungskräfte Verletzte versorgen können, die Unfallaufnahme erfolgen kann und die Unfallfahrzeuge, die zuvor unter Umständen die Fahrbahn blockiert haben, abgeschleppt werden können. Offensichtlich ist dieses Vorgehen vielen Fahrzeugführern aber nicht bekannt. „Beim Weezer Unfall versuchten etliche Fahrzeugführer an meinem quergestellten Polizeimotorrad, bei dem das Blaulicht eingeschaltet war, vorbeizufahren. Einige waren gar noch erbost, als sie zurückgewiesen wurden“, berichtet Michael Peters. Und er ist mit seinen Beobachtungen nicht allein: Viele Polizisten – nicht nur im Kreis Kleve – können davon ein Lied singen.
Darum sei es hier nochmals erklärt: Wenn ein Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht eine Einmündung, Kreuzung oder Fahrspur blockiert, dann ist das eine vorübergehende Streckensperrung, die notwendig ist, um polizeiliche Maßnahmen oder auch eine Personenrettung durchführen zu können. Der Verkehrsteilnehmer, egal ob Anwohner oder Ortsunkundiger auf der Durchreise, muss dann einen anderen Weg zu seinem Ziel wählen.
Hinderlich, aber leider immer wieder zu beobachten ist auch, dass Autofahrer im Kreuzungsbereich ihr Fahrzeug anhalten, um nach dem Grund der Sperrung zu fragen, manchmal auch nach empfohlenen Ausweichrouten. „Sinnvoller ist es in diesem Fall, an geeigneter Stelle anzuhalten und z. B. über die Navigationsfunktion von Mobilgeräten nach alternativen Routen zu suchen. Dann können wir ohne Verzögerung unserer Arbeit nachgehen“, so Polizist Michael Peters. Und noch ein Hinweis: Das Nichtbeachten von Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten stellt einen Verstoß gegen § 36 StVO dar und kann mit bis zu 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet werden kann.
Unser Appell lautet daher: Bitte beachten Sie die Zeichen und Weisungen der Polizei!
Quelle: Kreispolizeibehörde Kleve