Kiel: Die Landesregierung beschafft in den kommenden Jahren insgesamt 52 Löschfahrzeuge für den Katastrophenschutz. Bis 2024 werden 17,6 Millionen Euro investiert. Die ersten zehn Fahrzeuge des Typs Löschgruppenfahrzeug 20 Katastrophenschutz (LF 20 KatS) sind laut Innenminister Hans-Joachim Grote gerade ausgeliefert worden, betonte dieser bei der Übergabe von Fahrzeugen an Vertreter der Unteren Katastrophenschutzbehörden heute (13. Dezember 2019) in Kiel:
„Das ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die Katastrophenschutzbehörden im Land für den Ernstfall auszurüsten. Mit diesen Investitionen modernisieren wir den Fahrzeugbestand entscheidend. Die Zahl der vom Land für den Katstrophenschutz bereit gestellten Fahrzeuge wird damit mehr als verdoppelt“, erklärte Grote. Bis 2027 werden das Land und die Kommunen den Katastrophenschutz mit Gesamtinvestitionen von mehr als 50 Millionen Euro fit für die Zukunft machen.
Die Fahrzeuge des Typs LF 20 KatS bilden die Grundausstattung der Brandschutzbereitschaften des Katastrophenschutzes in Schleswig-Holstein und sind bei einer ganzen Reihe von Schadensfällen einsetzbar. Sie sind für die Gegebenheiten und möglichen Einsatzorte in Schleswig-Holstein angepasst worden.
Landrat Torsten Wendt aus Steinburg sagte: „Ich freue mich und begrüße die Investitionen des Landes und des Bundes in Notfallversorgungsstrukturen.“ „Eine Investition, die wichtig und notwendig ist. Denn: Die Katastrophenschutzeinheiten leisten eine wertvolle und wichtige Arbeit für unser aller Schutz und Sicherheit. Für ihre ehrenamtliche und zum Teil gefährliche Arbeit sind sie auf eine moderne und professionelle Ausstattung angewiesen“, betonte Landrat Dr. Wolfgang Buschmann aus Schleswig-Flensburg. Der Leiter der Feuerwehr der Landeshauptstadt Kiel, Thomas Hinz, fügte hinzu: „Die Feuerwehr Kiel freut sich auf zwei neue Fahrzeuge für die Freiwilligen Feuerwehren in Schilksee und Dietrichsdorf. So können die beiden mehr als 20 Jahre alten Einsatzfahrzeuge des Katastrophenschutzes ersetzt werden.“
Die durch das Land bereit gestellten Fahrzeuge stehen den Kreisen und Kreisfreien Städten für Aufgaben im Bereich ihres Katastrophenschutzes – also auch als zusätzliche Ressource für die Ergänzung des kommunalen Brandschutzes – zur Verfügung, soweit hierdurch die Aufgaben des Katastrophenschutzes und des Zivilschutzes des Landes Schleswig-Holstein nicht beeinträchtigt werden. Sie werden deshalb an durch von den Kreisen und Kreisfreien Wehren als geeignet vorgeschlagene kommunale Wehren übergeben und dürfen anteilig in der Brandschutzbedarfsplanung für den örtlichen (kommunalen) Brandschutz angerechnet werden.
Die Verteilung erfolgte nach einem Vorschlag der unter Leitung des Innenministeriums eingesetzten Arbeitsgruppe „Brandschutzbereitschaften“. Dieser gehörten auch Vertreter der unteren Katastrophenschutzbehörden, des Landesfeuerwehrverbandes, der AG Berufsfeuerwehren sowie der Landesfeuerwehrschule an. Eine wesentliche Rolle spielte dabei der kreis – und länderübergreifende Unterstützungseinsatz. Die Experten haben vorgeschlagen, dass bei der Verteilung die Kreise mit größerem Gefährdungspotential nicht automatisch anteilig mehr Fahrzeuge bekommen. Zum einen wäre in diesen Kreisen im Einsatzfall der landeseigenen Brandschutzbereitschaft die Abdeckung des Grundschutzes gefährdet und zum zweiten sollen die landeseigenen Einheiten im Schadenfall die örtlichen Kräfte ergänzen und ablösen. Auch aus diesem Grund ist es einsatztaktisch sinnvoll die Mehrzahl der Landeskräfte nicht in diesen Risikokreisen zu bündeln.
Von den bislang ausgelieferten Fahrzeugen hat die untere Katastrophenschutzbehörde Schleswig-Flensburg sechs erhalten, jeweils zwei gingen an die unteren Katastrophenschutzbehörden Kiels und des Kreises Steinburg. Die Verteilung der bislang vorhandenen sowie der neuen vom Land bereitgestellten Löschfahrzeuge für den Katastrophenschutz ist in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.
Land Stand 2018 | Land neu | |
---|---|---|
Flensburg | 1 | 0 |
Kiel | 0 | 2 |
Lübeck | 0 | 2 |
Neumünster | 1 | 2 |
Dithmarschen | 5 | 4 |
Herzogtum Lauenburg | 2 | 4 |
Nordfriesland | 5 | 2 |
Ostholstein | 7 | 8 |
Pinneberg | 0 | 0 |
Plön | 7 | 7 |
Rendsburg-Eckernförde | 8 | 7 |
Schleswig-Flensburg | 4 | 6 |
Segeberg | 5 | 4 |
Steinburg | 1 | 2 |
Stormarn | 0 | 2 |
Gesamt | 46 | 52 |
Neben der Beschaffung von Löschfahrzeugen wird in den nächsten Jahren beispielsweise in Stromerzeuger für den Betrieb von notstromversorgten Tankstellenstandorten und in die Ausstattung für diverse Fachdienste des Katastrophenschutzes investiert. Hierzu zählen unter anderem auch Fahrzeuge des Sanitätsdienstes, wie Notfallkrankentransportwagen.
Quelle: Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
Foto: Symbolbild